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Resilienz für alle – Universal Basic Services
Text: Eneia Dragomir | online veröffentlicht am 25.05.2023
Die Begriffe, mit denen wir im 21. Jahrhundert in erschreckender Regelmäßigkeit Lagebeschreibungen vornehmen, sind geradezu biblisch: Seuchen, Starkregen, Sturzfluten, Dürren, Feuerstürme. Das Holozän, das Erdzeitalter stabiler und weitgehend milder klimatischer Verhältnisse, ist abgelöst worden durch das Anthropozän, das Zeitalter der beschleunigten Erderhitzung. Ausgerechnet das nach dem Menschen benannte Erdzeitalter führt uns vor Augen, dass wir das planetare Ökosystem zwar destabilisieren, aber nicht beherrschen können. In diesem Zeitalter stellt sich die Frage nach der Daseinssicherung mit lange nicht gekannter Vehemenz.
Dass unsere Systeme der Daseinssicherung den sich abzeichnenden Herausforderungen nicht angemessen sind, hat nicht erst die Coronapandemie sichtbar gemacht. Nach Jahren der Verringerung von Betten und Personal wurde auch jenseits der Kreise linker Kritiker*innen des neoliberalen Umbaus die Frage laut, ob weniger die Leistungsfähigkeit als die Profitabilität gesteigert wurde. Die Löcher in den sozialen Netzen zeigen sich überall – und vor allem da, wo wenig Geld vorhanden ist: zum Beispiel bei finanzschwachen Familien, die in Lock-down-Phasen in beengten Wohnverhältnissen ausharren mussten.
Die Coronapandemie provozierte in Deutschland lange ungekannte staatliche Eingriffe und Maßnahmen. Eine „Rückkehr des Staates“ wird von manchen befürchtet, von anderen erhofft. Für jene, denen diese Eventualität auch Hoffnung macht, gehört die Daseinsvorsorge zu den wichtigsten Aufgaben eines zurückgekehrten Staates. Doch wie soll die Daseinsvorsorge aussehen, die den Herausforderungen des Anthropozäns angemessen ist? Mit dem Konzept der Universal Basic Services (UBS), was so viel meint wie Bedingungslose Grundversorgung, wird der Vorschlag in die Debatte gebracht, die öffentliche Versorgung großzügig auszubauen und fundamental zu demokratisieren.
Soziale Sicherheit im Anthropozän
Den UBS-Ansatz definierten Anna Coote, Pritika Kasliwal und Andrew Percy 2019 folgendermaßen: Unter services, also Diensten, seien kollektive Aktivitäten zu verstehen, die dem öffentlichen Interesse dienen. Weil es sich um die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse handele, werden sie basic genannt. Universell sei diese Versorgung, insofern sie allen zustehe. Die Grundversorgung soll nicht als Privileg, sondern als ein Recht begriffen werden – als ein soziales Bürger*innenrecht.
Der UBS-Ansatz wurde 2017 in Großbritannien durch das Institute for Global Prosperity als kollektivistische Alternative zum individualistisch orientierten Bedingungslosen Grundeinkommen (englisch Universal Basic Income, kurz UBI) entwickelt, das die Zahlung eines existenzsichernden Mindesteinkommens an alle Bürger*innen unabhängig von ihrer Bedürftigkeit vorsieht. Progressive Versionen des Bedingungslosen Grundeinkommens erhoffen sich die Beseitigung der Armut, die Reduktion oder zumindest Entschärfung von Ungleichheit und die Stärkung der Verhandlungsposition von Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt, die nicht mehr darauf angewiesen seien, jede Lohnarbeit anzunehmen. Die neoliberale Version des Ansatzes begrüßt neben dem nicht ganz unerheblichen Aspekt der sozialen Befriedung vor allem die Aussicht, alle oder viele sozialstaatliche Leistungen ersatzlos streichen zu können.
Zwar teilt der UBS-Ansatz mit den progressiven UBI-Versionen die Ziele der Armutsbekämpfung, der Ungleichheitsreduktion und der Stärkung der Verhandlungsmacht von Arbeitnehmer*innen. Die Vertreter*innen des UBS-Ansatzes möchten diese Ziele jedoch durch einen Aus- und Umbau des Sozialstaates erreichen. Eine so enorme Umverteilung sozialer Budgets wie im Falle einer Einführung eines UBIs, so ihre Befürchtung, würde zu einem massiven Abbau sozialstaatlicher Leistungen führen. Dies würde wiederum den möglichen Erfolg eines Bedingungslosen Grundeinkommens selbst infrage stellen: Je geringer die sozialstaatlichen Leistungen, desto höher das notwendige Grundeinkommen. Laut einer Studie der OECD von 2012 müsste das ärmste Einkommensfünftel der Bevölkerungen von 27 OECD-Ländern 75,8 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für essenzielle Dienste, vor allem für Bildung und Gesundheit, aufwenden, wenn sie diese über den Markt beziehen müssten. Ohne kollektive Anstrengungen, das Preisniveau essenzieller Dienste und Dienstleistungen, beispielsweise die Höhe der Mieten, auf einem bezahlbaren Niveau zu halten, droht ein individuelles Grundeinkommen, nicht die erhoffte Wirkung zu erzielen. Eine alleinerziehende Mutter mit Geld zu versorgen, um sich auf einem heißlaufenden Wohnungsmarkt zu behaupten, sei weniger effektiv als ein qualitativ hochwertiger öffentlicher Wohnungsbau, so ein Kritiker.
Geteilte Bedürfnisse
Die Grundversorgung umfasst im ursprünglichen Vorschlag des Institute for Global Prosperity Obdach, Nahrung, Mobilität und Information neben den traditionellen öffentlichen Diensten wie Gesundheit und Bildung – und zwar je nach Bedarf, nicht nach Finanzkraft. Ausschlaggebend ist dabei die Annahme, dass es nicht nur um die Sicherung des absoluten Existenzminimums geht, sondern darum, allen ein besseres Leben zu ermöglichen, also individuelle Entfaltung sowie gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe.
Während sich das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens bis zu einem gewissen Grad gleichgültig gegenüber der Definition von Bedürfnissen verhält und es den Individuen überlassen will, sie selbst zu bestimmen, soll gemäß dem UBS-Ansatz der Grundbedarf kollektiv bestimmt werden, um die entsprechende Versorgung auch kollektiv zu regeln. Ian Gough zufolge, Sozialwissenschaftler und Gastprofessor an der renommierten London School of Economics, sei die Art und Weise, in der die Grundbedürfnisse gestillt werden, historisch und kulturell variabel, die menschlichen Bedürfnisse als solche seien jedoch universell. Gough nennt soziale Teilhabe, Gesundheit und Autonomie. Um diese Grundbedürfnisse zu decken, bedürfe es der Versorgung mit materiellen und nicht-materiellen Gütern: sauberes Wasser, gesunde Ernährung, angemessene Behausung, Bildung, Gesundheitsversorgung, eine behütete Kindheit, Pflege und Fürsorge, bedeutsame zwischenmenschliche Beziehungen sowie grundlegende physische und ökonomische Sicherheit, eine gesunde Umwelt und ein sicherer sowie ungefährlicher Arbeitsplatz. Coote, Kasliwal & Percy fügen in ihrem Bericht von 2019 noch Mobilität und eine Internetverbindung als mittlerweile notwendige Bedingungen der sozialen Teilhabe hinzu.
Die Versorgung dieser Grundbedürfnisse sei die Bedingung dafür, dass Menschen überleben und, je nach Grad der Versorgung, sich entfalten, über ihre Lage reflektieren und aktiv am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. In den 17 Sustainable Development Goals sieht Ian Gough die Anerkennung der Vorstellung von geteilten menschlichen Grundbedürfnissen durch die Vereinten Nationen.
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Marktversagen
Der Markt stelle keinen zuverlässigen Mechanismus für die Grundversorgung der Menschen dar, so Fürsprecher*innen des UBS-Ansatzes. Explodierende Immobilienpreise und Mieten, steigende Preise des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, der Rückbau von Schienen- und Busanbindungen seien Bereiche, in denen dieses Marktversagen sichtbar würde. Der Markt versage auch darin, nachhaltige Alternativen zu fördern. Der Rückbau des deutschen Schienennetzes, gerade in ländlichen Gebieten, ist dafür ein herausragendes Beispiel. Zwar befindet sich die Deutsche Bahn in Staatsbesitz, sie ist jedoch als gewinnorientierte Aktiengesellschaft organisiert.
Ein wichtiger Faktor dafür, dass private Unternehmen hohe Kosten haben, die der öffentliche Sektor nicht habe, sei die Auszahlung von Gewinnen in Form der Managementvergütung und von Dividenden. Das Foundational Economy Collective, eine Gruppe von Soziolog*innen, die ebenfalls für eine Stärkung der gemeinwohlorientierten Grundversorgung eintreten, führt in diesem Zusammenhang das „surreale“ Beispiel der britischen Wasserver- und Abwasserentsorgung an, die 1989 privatisiert wurde. 2007 bis 2016 bezahlten demnach die neuen Betreiber von den Gesamtgewinnen in Höhe von 18,8 Milliarden britischen Pfund 18,1 Milliarden als Dividenden aus. Um die Mittel für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur trotzdem aufzubringen, wurden zunächst die Preise für die Kund*innen erhöht und später Kredite aufgenommen. Der 1989 nahezu schuldenfreie Sektor hatte 2016 Verbindlichkeiten von fast vierzig Milliarden Pfund aufgehäuft.
Sieht man sich die sozialen Ergebnisse der Investitionen und nicht die erzielten Gewinne an, wird die tatsächliche Effizienz öffentlicher gegenüber privaten, gewinnorientierten Systemen sichtbar. Zahlen dazu (aus dem Jahr 2014) lassen sich einer Studie des britischen Office for National Statistics von 2016 entnehmen: Die USA hatten mit Abstand das teuerste Gesundheitssystem. Die Gesundheitsausgaben entsprachen dort einem Anteil von 16,6 Prozent des BIPs, weit mehr als in Deutschland (11 Prozent), in Großbritannien (9,9 Prozent) sowie jedem anderen G7- oder OECD-Land. Pro Kopf wurden im US-Gesundheitssystem 6.311 britische Pfund pro Person ausgegeben, im britischen System, das in überdurchschnittlichem Maße staatsfinanziert ist und in dessen Zentrum der berühmte National Health Service steht, hingegen nur 2.777 Pfund (kaufkraftbereinigt). Aber obwohl die Vereinigten Staaten mit Abstand die höchsten Gesundheitsausgaben hatten, gehörten sie mit 78,8 Jahren zu den zehn OECD-Ländern mit der geringsten durchschnittlichen Lebenserwartung, weit hinter Großbritannien (81,4 Jahre), Deutschland (81,2 Jahre) und nur knapp hinter Chile (79 Jahre).
Schlecht sieht die Bilanz des US-Gesundheitssystems auch in Hinblick auf die CO2-Emissionen aus: Laut einer Studie von 2019 ist der jährliche Pro-Kopf-CO2-Ausstoss des Gesundheitswesens in den USA mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland und Großbritannien und mehr als dreimal so hoch wie in Schweden.
Die Fürsprecher*innen einer Bedingungslosen Grundversorgung zweifeln demgemäß die Fähigkeit des Marktmechanismus an, gerechte und nachhaltige Lösungen schnell genug – oder überhaupt – zu finden. Als dritten Weg neben den klassisch gehandelten Alternativen Staat oder Markt schlagen sie die bemerkenswerte Alternative der Partizipation und Demokratisierung vor.
Ein tatsächlich „aktivierender“ Sozialstaat
Die Definition der geteilten Grundbedürfnisse sowie die Festlegung, wann und in welcher Form eine genügende Versorgung erfolgt ist, ist ein Hauptkritikpunkt am UBS-Ansatz. Der Ökonom Guy Standing, der einen durchaus progressiven UBI-Ansatz vertritt, befürchtet, dass aufgeblähte Bürokratien paternalistische Entscheidungen darüber fällen, was gut (genug) für die Armen sei. Diese Gefahr sehen die Fürsprecher*innen des UBS-Ansatzes auch. Beispiele dafür sind in den bestehenden Systemen leicht gefunden: Neben den kleingerechneten Hartz-IV-Regelsätzen wäre auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu nennen. Das ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und steht in der Kritik, ein Instrument von Krankenkassen und Politik zu sein, um die Gesundheitsversorgung zu Lasten der Patient*innen zu rationieren. Der G-BA entscheidet über den Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten und besteht aus 13 stimmberechtigen Mitgliedern, fünf Vertreter*innen der „Kostenträger“ (also der Krankenkassen), fünf Vertreter*innen der „Leistungserbringer“ (je zwei Vertreter*innen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie eine von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung benannte Person) und drei „unparteiischen Mitgliedern“. Diese „unparteiischen“ Mitglieder werden wiederum von den Kosten- und den Leistungsträgern benannt. Vertreter*innen der Patient*innen dürfen an den Sitzungen des G-BA beratend teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Der Vorschlag der UBS-Fürsprecher*innen, solchen intransparenten und bevormundenden Strukturen entgegenzuwirken, besteht darin, die kollektive, öffentliche Versorgung nicht nur auszuweiten, sondern auch grundlegend zu demokratisieren. Für den Erfolg einer Bedingungslosen Grundversorgung sei nicht nur der demokratische Wille entscheidend, die gemeinsame Sorge für geteilte Grundbedürfnisse sicherzustellen. Die Grundversorgung müsse auch innerhalb eines demokratischen Rahmens stattfinden, konkreter: durch die Befragung und Beteiligung der Bürger*innen und Betroffenen. Coote und Gough weisen auf die Experimente mit Citizens‘ Assemblies, also Bürger*innenräten hin. In Großbritannien, Deutschland und anderen Ländern berieten solche Räte auf nationaler und lokaler Ebene schwierige Themen, wie die Frage nach gerechten und schnellen Wegen zur Reduktion von CO2-Emissionen. In Bristol debattierte eine Citizens‘ Assembly die Frage „How do we recover from COVID-19 and create a better future for all?“. Grundansatz des Konzepts ist es, durch eine qualifizierte Zufallsauswahl eine Gruppe zu bestimmen, die die Bevölkerung möglichst genau repräsentiert – gemäß Alter, Bildungshintergrund, sozioökonomischer Struktur, Geschlechterzusammensetzung, Migrationshintergrund und regionaler Diversität.
Die Bürger*innen und Betroffenen sollen also durchaus selbst entscheiden, worin ihr Grundbedarf besteht und wie die Versorgung erfolgen kann. Sie sollen das jedoch nicht über den weiten Umweg vereinzelter Markttransaktionen versuchen, sondern durch kollektive Aushandlung.
Mehr Demokratie wagen!
Die Alternative zum paternalistischen und bevormundenden Sozialstaat ist demnach nicht der Markt, sondern ein demokratisierter Sozialstaat, der die Menschen beteiligt. Dafür lassen sich Ansatzpunkte schnell finden: Wer entscheidet über den Regelbedarf eines Haushalts und damit über den Hartz-IV-Satz? Warum lässt man darüber nicht einen repräsentativ zusammengesetzten Bürger*innenrat unter Begleitung von Expert*innen und Wissenschaftler*innen entscheiden? Wer entscheidet darüber, welchen gesundheitlichen Grundbedarf die gesetzlich Krankenversicherten haben, beispielsweise ihren Bedarf an psychotherapeutischer Betreuung, der seit Jahren systematisch vom G-BA unterschätzt wird? Warum sind allein die Krankenkassen, die Krankenhäuser und die Ärzt*innen stimmberechtigt? Müsste es in einer Demokratie nicht anders sein? Müsste nicht eine repräsentativ geloste Patient*innenvertretung stimmberechtigt sein, um im Verbund mit den medizinischen und organisatorischen Experten*innen gerechte Entscheidungen zu finden? ■
Dieser Text ist zuerst in agora42 2/2023 RESILIENZ in der Rubrik HORIZONT erschienen. In dieser Rubrik geht es darum, wie sich eine andere gesellschaftliche Wirklichkeit denken lässt und wie sich konkrete Veränderungen herbeiführen lassen.
Eneia Dragomir hat in Marburg und Zürich Geschichte, Soziologie und Philosophie studiert. Seit Herbst 2019 ist er Redakteur bei agora42.
Vom Autor empfohlen:
SACH-/FACHBÜCHER
Anna Coote, Pritika Kasliwal & Andrew Percy: Universal Basic Services: Theory and Practice. A Literature Review (Institute for Global Prosperity, 2019)
Anna Coote & Andrew Percy: The Case for Universal Basic Services (Polity Press, 2019)
Foundational Economy Collective: Die Ökonomie des Alltagslebens. Für eine neue Infrastrukturpolitik (Suhrkamp, 2019)
Tamara Ehs: Die Demokratie wiederbeleben: Bürgerräte, in: agora42 (2/2021)
ROMANE
Ursula K. Le Guin: Planet der Habenichtse (Argument, 1999)
Sibylle Berg: GRM. Brainfuck (Kiepenheuer & Witsch, 2019)
FILM
Klimaschutz à la française – Macron und sein Bürgerrat von Naruna Kaplan de Macedo (2020)
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