Auf welche Weise Eigentum und Macht definiert werden, ist von grundlegender Bedeutung für unsere Gesellschaft. Heute hat sich ein Verständnis dieser Begriffe etabliert, das die Demokratie gefährdet. Es ist an der Zeit, die Begriffe zu schärfen und die gesellschaftliche Wirklichkeit an ihnen auszurichten.
„Was mein Leben reicher macht…“ – So überschreibt DIE ZEIT seit Jahren eine kleine Rubrik, die es inzwischen auch auf Abreißkalender geschafft hat. Reich ist nach diesem Verständnis nicht derjenige, der im Luxus lebt und viele Dinge sein Eigen nennt, sondern derjenige, der in den kleinen Dingen und den Begegnungen des Alltags den Wert des Lebens findet. Wir alle können reich sein. Welch verführerische Botschaft!
Dabei meinte reich ursprünglich weder wohlhabend noch glücklich. Das althochdeutsche rîhhi ist ein Lehnwort aus dem Urkeltischen und stammt aus einer gemeinsamen indo-europäischen Sprachwurzel, die führen, lenken bedeutet. Der König (rex) und sein Reich (regnum) stehen im Zentrum dieses Verständnisses. Wer rîhhi war, der hatte Macht und herrschte über ein Reich. Damit teilt das Wort Reichtum ein ähnliches Schicksal wie das Wort Eigentum. Denn im Latein des Römischen Reiches und auch noch der Feudalstaaten des europäischen Mittelalters wurde Eigentum mit dominium bezeichnet. Es beschrieb die Verfügungsgewalt eines Herrn (dominus) über sein Haus (domus) – über die Familie, die Hausangestellten oder Sklaven, die Tiere und die Gegenstände – in einem Rechtsbegriff.
Die Ausdifferenzierung dieser Begriffe von Macht, Eigentum und gutem Leben gehört zu den Fundamenten unserer modernen Gesellschaft. Doch die Begriffsgeschichte zeigt, dass die Wirklichkeiten den Begriffen nicht folgten.
Eigentum und Herrschaft: Subjektives Recht und Verpflichtung auf das Gemeinwohl
Reichtum im heutigen Sinne war im Mittelalter nicht positiv besetzt. Aristoteles hatte das Streben nach Geld kritisiert, und die Bibel lobte die Armut. Vor diesem Hintergrund stellt sich der christliche Theologe Thomas von Aquin die Frage, ob privates Eigentum (dominium) generell zulässig sei und wie es sich rechtfertigen könne. Thomas kommt zu dem Schluss, dass Privateigentum gerechtfertigt sei. Doch er begründet dies nicht mit individuellen Rechten, sondern aus der Verantwortungsperspektive: Geteilte Verantwortung funktioniere nicht gut. Hinsichtlich der Nutzung der Güter fordert er, der Mensch solle die äußeren Dinge nicht als seinen eigenen, sondern als gemeinsamen Besitz verstehen und bereit sein, diesen mit anderen in der Not zu teilen. Der Reiche handelt nach Thomas unrecht, „wenn er die anderen vom Genuss dieser Sache rücksichtslos ausschließt“.
Jene Unterscheidung zwischen der Verantwortung für eine Sache und der Nutzung derselben wird für die Herausbildung des modernen Eigentumsbegriff entscheidend. Ironischerweise wurde sie geschärft in einer philosophischen Diskussion, die zeigen wollte, dass der Mensch kein Eigentum brauche. Als der Orden der Franziskaner im 13. Jahrhundert das Ideal der absoluten Armut leben wollte, traten ein juristisches und ein philosophisches Problem auf. Das juristische Problem wurde schnell gelöst, indem der Papst das Eigentum des Ordens übernahm und für den Orden verwaltete. Doch im Anschluss stellte sich die Frage, ob die Franziskaner, wenn sie kein Eigentum haben dürften, bei der Nutzung der Dinge des täglichen Gebrauchs dann nicht des Diebstahls bezichtigt werden müssten. Die für das Kirchenrecht verantwortlichen Theologen reagierten und stellten fest, dass der Gebrauch einer Sache keinen Rechtsanspruch auf dieselbe enthalte und daher kein Eigentum begründe.
Die philosophische Ausarbeitung lieferte Wilhelm von Ockham im 14. Jahrhundert. Er unterschied zwischen einem gesellschaftlich legitimierten Gebrauch einer Sache, der ein dominium voraussetze, und einem faktischen Gebrauch, der einem natürlichen Recht auf Leben entspringe. Das dominium ist für ihn eine rein menschliche, jederzeit veränderbare Vereinbarung; das Recht auf Leben hingegen verdankt sich göttlicher Vorgabe. Es hat einen höheren Stellenwert als das Eigentum.
Diese Unterscheidung veränderte über die Zeit den dominium-Begriff im Kern und wurde grundlegend für die Etablierung eines vom Subjekt aus gedachten Rechtsbegriff und damit auch der Trennung des Rechts auf Eigentum von der Verantwortung für das Gemeinwesen. Im 16. Jahrhundert unterschied der Jesuit Luis de Molina dann zwischen dem dominium iurisdictionis und dem dominium proprietatis. Das erste wurde von Gott explizit den Herrschenden aus pragmatischen Erwägungen gegeben. Sie sind in der Ausübung dieser Vollmacht an das Gemeinwohl gebunden. Das zweite ist ein Recht für jeden, das aus dem ursprünglichen dominium sui, dem Selbstbesitz folgt. Es wird in der Folge als individuelles Eigentumsrecht ausbuchstabiert, dafür steht das Attribut proprius – eigenes. Das Nutzungsrecht wird zu einem Teil dieses Eigentumsrechts.
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Eigentum als eigenständiger Begriff
Der französische Jurist Jean Bodin vollzieht im 16. Jahrhundert dann auch noch explizit die Trennung zwischen den Begriffen dominium und proprietas, die bei de Molina noch begrifflich verbunden waren. Ersterer regelte unter der Codierung Herrschaft die Beziehungen vor allem zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Letzterer zielte unter der Codierung Eigentum nur noch auf Sachen. Die Verfügungsrechte darüber wurden zwischen einzelnen Menschen, aber vor allem auch zwischen den Menschen und dem Staat, abgegrenzt.
Auch wenn die Gesellschaftsform, die Bodin vorschwebt, noch streng hierarchisch und monarchisch gedacht wird, so sind Freiheit wie auch Eigentum durch göttliches Gesetz geschützte Grundrechte und binden auch den Souverän. Ihm wird der Zugriff verwehrt. Dominium wird reduziert auf die Herrschaft, die nun auf das Gemeinwohl ausgerichtet wird. Selbst die Finanzierung des Staates muss nach Bodin durch die domaine, das Staatseigentum, sichergestellt werden. Individualsteuern lehnt er ab.
Der Gemeinschaftscharakter des dominium zeigt sich auch darin, dass sich die Lehrmeinung herausbildet, der König besitze das Land nicht individuell und könne es daher auch nicht verkaufen. Es gehört allen, der König ist nur der eingesetzte Verwalter. „Denn das Volk geht seinen Regenten voraus, es ist mächtiger und steht höher als diese“, schreibt Johannes Althusius in der Politica.
Eigentum – proprietas – wird bei Bodin zu einem Abwehrrecht des Bürgers gegen die Herrschaft des Monarchen. Es gründet in der individuellen Freiheit. Darauf baut die entstehende bürgerliche Gesellschaft und stellt das Privateigentum unter besonderen Schutz: „Liberté, égalité, propriété“, stand auf manchen Siegeln zur Zeit der Französischen Revolution. Das Recht auf Eigentum wird in der Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1789 in Artikel 2 unmittelbar nach dem Recht auf Freiheit genannt. Es sei ein „unverletzliches und heiliges Recht“, führt der Artikel 17 aus.
Das Wort reich vollzieht denselben Bedeutungswandel. Spätestens mit der Entwicklung des Neuhochdeutschen verliert es den Bedeutungskontext von mächtig. Die Übersetzung der Lutherbibel festigt es als Gegenbegriff zu arm. Politische Macht und ökonomischer Wohlstand wurden begrifflich schärfer unterschieden.
Eigentum ohne Gemeinwohlverpflichtung
Während die Begriffe Eigentum und Reichtum ihre Dimension von gesellschaftlicher Macht und Herrschaft im philosophischen Diskurs der Moderne weitgehend verlieren, bildet sich gleichzeitig im Frühkapitalismus ein Verständnis von Eigentum heraus, das den alten dominium-Begriff weiterführt. Die Möglichkeit, Unternehmen als eigene Rechtsform zu gründen, das Eigentum an ihnen in Anteile aufzuspalten und zu handeln, trennt das Unternehmen vom Unternehmer und konstituiert es als eigene gesellschaftliche Wirklichkeit.
Mit dem proprietas-Begriff ist das allerdings nicht vereinbar, denn dieser bekommt seine Rechtfertigung ja dadurch, dass er als Abwehrrecht des Bürgers fungiert. Eigentum an einem Unternehmen besteht nun aber nicht primär in einem Abwehrrecht gegen den Zugriff der Allgemeinheit; vielmehr besteht es in einem Anspruch auf die Erträge der Unternehmensgesellschaft. Erträge, die dadurch entstehen, dass der Arbeiter nur für seine Arbeit und nicht für das Produkt seiner Arbeit bezahlt wird und so ein Wert entsteht, auf den jemand einen Anspruch erheben kann.
Unser Rechtssystem gesteht diesen Anspruch dem Eigentümer des Unternehmens zu. Dieser Anspruch war aber über Jahrhunderte als dominium beschrieben worden und trug die Konnotation von Verwaltung und Verantwortung in sich. Er war auf das Gemeinwohl verpflichtet. Heute firmiert er unter proprietas und verliert den Charakter des Gemeinwohls. Der Anspruchscharakter hingegen blieb erhalten.
Eigentum wird wieder Herrschaft
Dagegen formierte sich die marxistische Kritik an den Eigentumsverhältnissen, die zwar zu sozialen Verbesserungen führte, aber den Kern eines Eigentumsverständnisses, das Anspruch auf Ertrag als privates Recht betrachtet, nicht verändern konnte. Von wirtschaftsliberaler Seite wurde diese Kritik noch zusätzlich erschwert, indem der Eigentumsbegriffs gezielt ausgeweitet wurde. So wehrt sich beispielsweise Milton Friedman in Capitalism and Freedomgegen Versuche, die Ungleichheit der Eigentumsverhältnisse zu vermindern, da Eigentum schon von Natur aus ungleich verteilt sei. Einer nenne eine schöne Stimme sein Eigen, der andere habe eine gute Ausbildung erhalten und der dritte eine Summe Geld. Diese Argumentation Friedmans verschleiert jedoch, worum es tatsächlich geht. Denn niemand kann mir die schöne Stimme nehmen – dafür braucht es also kein Eigentumsrecht. Eine gute Ausbildung wiederum nutzt mir erst einmal noch nichts – ich muss etwas damit anfangen, wenn sie sich auszahlen soll. Demgegenüber arbeitet das Geld in Form von Unternehmensanteilen ohne mein Zutun für mich. Oder genauer: Andere arbeiten für mich.
Gefährlich wird das, wenn Eigentum sich konzentriert und Reichtum bildet. Das wussten auch die neoliberalen Denker. Friedrich August von Hayek schreibt: „Befänden sich sämtliche Produktionsmittel in einer einzigen Hand (…), dann hätte derjenige, der gerade diese Herrschaft ausübt, uns vollständig in seiner Gewalt.“ – Doch genau diesen Trend beobachten wir seit Jahrzehnten. Die Kapitalrendite ist größer als das Wirtschaftswachstum, wie der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Piketty gezeigt hat.
Mit dem proprietas-Begriff bekommen wir dieses Phänomen nicht in den Griff. Er war nicht auf Selbsterhalt oder gar Selbstvermehrung angelegt. Die großen globalen Unternehmen, die in Monopolen oder Oligopolen die Gesellschaft dominieren, haben daher auch mehr den Charakter von Herrschaftsbereichen. Sie verwalten Güter, die nach klassischem Verständnis Gemeingüter waren, wie etwa die Verfügbarkeit von Informationen. Sie kontrollieren Zugänge zu Gemeinschaften in einer Form wie früher Staaten mit ihren hoheitlichen Funktionen von Einwohnermeldeamt, Post und Telekommunikation. Sie schicken sich sogar an, den Mars zu besiedeln. Als in der frühen Neuzeit die Ostindische Handelsgesellschaft neue Welten erschließen sollte, stattete sie der niederländische Staat konsequenterweise mit quasi-hoheitlichen Rechten aus.
Die Begriffsgeschichte lehrt uns, dass solches Eigentum Macht bedeutet und dass Reichtum ein Reich begründet. Das stellt eine Gefahr für ein liberales und demokratisches Gemeinwesen dar, die der proprietas-Begriff, der dem Recht auf Leben entstammt, verschleiert. Es wäre daher an der Zeit, unsere Begrifflichkeiten wieder zu schärfen: Herrschaft muss dem Gemeinwohl dienen. Eigentum ist ein Abwehrrecht gegen die Mächtigen. Und ein gutes Leben hat weder mit Macht noch mit Reichtum zu tun. Aristoteles hätte nicht gefragt, was unser Leben reicher macht. Er fragte nach der eudaimonia, nach dem guten Geist, der unser Leben prägt.
Dieser Beitrag ist in agora42 3/2026 WOZU REICH SEIN? in der Rubrik TERRAIN erschienen.
Dieser Text wurde geschrieben von:

Carsten Lotz
ist freiberuflicher Autor und Dozent. Er hat Philosophie und katholische Theologie studiert und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen in Theologie promoviert. Von 2006 bis 2023 hat er für die Unternehmensberatung McKinsey gearbeitet, zuletzt als Partner und Leiter des europäischen Infrastruktursektors in Paris. Heute lehrt er an der Universität Mannheim und publiziert regelmäßig zu Themen der Wirtschaftsphilosophie, unter anderem in der WirtschaftsWoche und der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Zuletzt von ihm erschienen: Wirtschaft als erste Philosophie? Eine Kritik der ökonomischen Vernunft (Verlag Karl Alber, 2025).