SAMARITA – Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen

Samarita – Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen

Wenn man krank ist, geht man zum Arzt. Ist man – wie etwa 72 Millionen Deutsche – gesetzlich versichert, zückt man die Versichertenkarte und lässt sich behandeln. Soweit so gut. Doch oft müssen gesetzlich Versicherte wochenlang auf einen Termin warten. Für Ärzte ist es profitabler, bevorzugt Privatpatienten – rund neun Millionen Deutsche – zu behandeln. Seit den 1990er Jahren ist außerdem der Anteil privater Krankenhäuser, die einen Profit erwirtschaften müssen, rapide angestiegen. Im Jahr 2004 wurde dann ein System eingeführt, das es profitabler macht, wenn im Krankenhaus eine höhere Anzahl an Patienten behandelt wird. So stiegen die Patientenzahlen in den letzten 20 Jahren um rund 20 Prozent, wohingegen im selben Zeitraum etwa acht Prozent der Stellen in deutschen Krankenhäusern abgebaut wurden.
Eine Orientierung am Bedarf der Patienten findet immer weniger statt. Die Samarita Solidargemeinschaft wurde 1997 mit dem Ziel gegründet, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Sie zählt heute rund 320 Mitglieder. Neben der privaten und gesetzlichen Versicherung ist sie eine dritte und kaum bekannte Möglichkeit, sich im Krankheitsfalle abzusichern. Das funktioniert so, dass vom Beitrag, der sich am jeweiligen Einkommen bemisst, die Hälfte auf ein individuelles Konto überwiesen wird und die andere Hälfte in einen Solidarfonds fließt. Vom individuellen Konto werden kleinere Ausgaben bezahlt, im Falle einer schwereren Krankheit greift der Solidarfonds. Dies geschieht nicht nach einem Leistungskatalog, sondern orientiert sich am jeweiligen Bedarf der Person. Zusätzlich sind alle Risiken über 5000 Euro pro Person und Jahr über eine private Krankenversicherung abgedeckt.
Die Samarita organisiert sich außerdem im Dachverband der BASSG, in dem sich vier Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen mit rund 8.000 Mitgliedern zusammengeschlossen haben. Allerdings gibt es bei der Samarita seit dem Jahr 2016 einen Aufnahmestopp, da der Status von Solidargemeinschaften im Gesundheitssystem noch nicht abschließend geklärt ist. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die gelebte Solidarität der Samarita auch in Zukunft Bestand haben wird.

Mehr dazu unter samarita.de

Nachgefragt bei Urban Vogel, Vorstandsvorsitzender der Samarita Solidargemeinschaft

Herr Vogel, wie ist die Idee zur Samarita Solidargemeinschaft entstanden?
Wir hatten damals gerade die Firma Andere Wege gegründet, die zunächst private Krankenversicherungen vermittelt hat. Dann haben wir gesehen, was passiert, wenn ein Mensch schwerer erkrankt und eine private Krankenversicherung versucht, ihn loszuwerden. Deshalb war für uns klar: Gegenseitige Hilfe darf kein Business-Modell sein. Es geht um den Menschen und nicht um das Geschäft. Ärzte brauchen Therapiefreiheit und es sollte ihnen möglich sein, ihrer eigentlichen Tätigkeit nachzugehen – ohne wirtschaftliche Beeinflussung. Heute werden im Krankenhaus viele Behandlungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Uns hingegen war die Frage der Solidarität wichtig. Wenn ein Mensch erkrankt, braucht er Zuspruch in überschaubaren Gemeinschaften.
 
Ihnen werden bei diesem Vorhaben viele Steine in den Weg gelegt. Warum?
Im Jahr 2007 wurde die Versicherungspflicht eingeführt. Da wir keine Versicherung sind, haben wir uns an den Gesundheitsausschuss gewandt und unseren genossenschaftlichen Ansatz präsentiert. Die Abgeordneten sowie die damalige Staatssekretärin im Gesundheitsministerium haben dann verlautet, dass funktionierenden Einrichtungen nicht der Boden entzogen werden soll, sofern sie gewisse Qualitätskriterien erfüllen. Gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband wurden diese daraufhin erarbeitet und sollten 2009 auch mit dem PKV-Verband abgestimmt werden. Dieser lehnte jedoch die Kriterien ab und eine Einigung war in Folge des Regierungswechsels mit dem Gesundheitsministerium nicht mehr möglich. Der stellvertretende Direktor des Verbandes privater Krankenversicherungen wechselte dann nach der Wahl als Abteilungsleiter ins Gesundheitsministerium und hat uns nahegelegt, eine private Versicherung zu werden, was natürlich unseren Wertvorstellungen widerspricht.

Eine Versicherungskundin, die gerne zur Samarita wechseln möchte, aber nicht darf, hat sogar geklagt. Hatte sie damit Erfolg?
Die Barmer verweigerte ihrem Mitglied den Wechsel zur Samarita. Es klagte dagegen und daraus entwickelte sich ein Musterprozess. Die Hauptfrage war, ob es bei uns einen Rechtsanspruch auf Leistung gibt. Wir sichern uns per Satzung eine gegenseitige, umfassende Krankenabsicherung zu, allerdings ohne die Einschränkung eines Leistungskatalogs, der die Therapiefreiheit behindert. Das Ganze ging bis zum Bundessozialgericht, welches leider keine Entscheidung in der Sache gefällt hat. Doch jetzt gibt es erfreuliche Nachrichten, denn vor wenigen Tagen hat die Barmer ihrem Mitglied nun doch erlaubt, zur Samarita zu wechseln. Nach neun Jahren können wir die Frau endlich als Mitglied begrüßen. Die Barmer hat uns daher de facto als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt. Diese Anerkennung kann es dem Gesundheitsministerium erleichtern, die Qualitätskriterien für Solidargemeinschaften nun bald zu veröffentlichen.

Warum ist die Samarita den privaten Krankenversicherungen so ein Dorn im Auge?
Es ist rätselhaft, besonders, wenn Sie sich die Größenverhältnisse anschauen. Vielleicht befürchten sie Konkurrenz. Aber es bleibt für mich nicht nachvollziehbar, dass dort so ein großer Widerstand vorhanden ist. Trotzdem treten wir für eine andere Art des Wirtschaftens ein und unser wichtiger Impuls ist die Solidarität.

Der Bericht über die SAMARITA stammt aus der Rubrik LAND IN SICHT der Ausgabe BEFREIUNG. In dieser Rubrik stellen wir Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Projekte vor, die ökonomisches und gesellschaftliches Neuland betreten.